Beglaubigte Übersetzung Türkisch–Deutsch für Ihre Unterlagen in Freiburg
Sie müssen in Freiburg ein türkisches Dokument bei einem Amt vorlegen oder ein deutsches Dokument in der Türkei verwenden? Laden Sie es online hoch und erhalten Sie einen kostenlosen Richtpreis. Die Übersetzung erstellt und unterschreibt eine für die empfangende Stelle befugte Fachkraft; die unterschriebene Ausfertigung kommt kostenfrei per Post nach Freiburg.
Aktualisiert:
Häufige Fragen zu Ihren Unterlagen in Freiburg
Müssen Formül A oder der türkische Pass für die Geburtsbeurkundung in Freiburg übersetzt werden?
Nein. Laut Standesamt Freiburg müssen internationale (mehrsprachige) Urkunden und ausländische Reisepässe nicht übersetzt werden. Andere ausländische Urkunden überträgt eine zugelassene Fachkraft ins Deutsche; für die Übersetzerliste verweist das Standesamt auf justiz-dolmetscher.de.
Wie reiche ich in Freiburg den Einbürgerungsantrag ein?
Per E-Mail als PDF oder per Post; ein Termin vorab ist nicht nötig. Den unterschriebenen Antrag schicken Sie im Original, alle anderen Unterlagen nur als Kopie – Originale erst auf Aufforderung bei persönlicher Vorsprache. Laut Freiburger Merkblatt legen Sie zu ausländischen Unterlagen die Übersetzung einer in Deutschland beeidigten Fachkraft vor.
Wer muss in Freiburg den türkischen Führerschein übersetzen?
Der verwendete Landestext nennt für Führerscheine außerhalb von EU/EWR Übersetzungen anerkannter Automobilclubs; vereidigte Übersetzer erwähnt er nicht – fragen Sie vor einer Bestellung bei der Führerscheinstelle nach. Den Führerschein legen Sie im Original vor; digitale Nachweise werden nicht akzeptiert. Online-Anträge sind in Freiburg nicht möglich, Sie buchen einen Termin.
Wann brauche ich eine Apostille, und wo gibt es sie für Urkunden aus Freiburg?
Mehrsprachige türkische Personenstandsurkunden (Formül A, B, C) und Urkunden türkischer Konsulate brauchen in Deutschland keine Apostille; andere türkische Urkunden erhalten sie in der Türkei beim Landrat (Kaymakam), beim Gouverneur (Vali) oder – bei Gerichtsurkunden – bei der Justizkommission. Städtische Urkunden aus Freiburg wie Geburts- oder Heiratsurkunden apostilliert das Regierungspräsidium Freiburg; für Gerichts- und Notarurkunden aus dem Bezirk ist das Landgericht Freiburg zuständig. Erst die Apostille, dann die für das Zielland nötige Übersetzung.
Diese Antworten wurden am 27. September 2026 anhand der amtlichen Seiten geprüft. Regeln können sich ändern; verbindlich entscheidet die Stelle, die das Dokument erhält.
Zuständiges türkisches Konsulat für Freiburg
In Freiburg gibt es kein eigenes türkisches Konsulat; Freiburg gehört zum Amtsbezirk des unten genannten Konsulats. Übersetzungen für türkische Stellen erstellt eine Fachkraft aus der anerkannten Liste dieses Konsulats, Übersetzungen für deutsche Behörden eine in justiz-dolmetscher.de eingetragene ermächtigte Fachkraft. Wo das Dokument verwendet wird, wählen Sie in der Preisansicht direkt beim Preis.
Türkisches Generalkonsulat Karlsruhe
Anschrift
Rintheimer Str. 82, 76131 Karlsruhe
Amtsbezirk
Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg in Baden-Württemberg
Datenstand: 2026-07-26 · Bezirk und Kontaktdaten können sich ändern; verbindlich ist die Seite des Konsulats selbst.
Preis und Lieferzeit für Freiburg
•Kurze einteilige Standarddokumente kosten 36,90 €, standardisierte amtliche Urkunden 46 € je Dokument, allgemeine Inhalte ab 36,90 €.
•Die Standardlieferung erfolgt bei den meisten Dokumenten innerhalb von 5 Arbeitstagen. Ist die gewählte Priorität in Ihrem verbindlichen Angebot enthalten, liefern wir bei schneller Bearbeitung innerhalb von 2 Arbeitstagen und bei sehr dringender Bearbeitung am nächsten Arbeitstag. Die Fristen laufen ab Leistungsbeginn; senden wir bei schneller oder sehr dringender Bearbeitung die digitale Vorabkopie nicht innerhalb der Frist, erstatten wir den Aufpreis.
•Bei Lieferung erhalten Sie die digitale Vorabkopie per E-Mail; die unterschriebene Ausfertigung geben wir spätestens am Arbeitstag nach dem Versand der Vorabkopie zur Post, sie kommt kostenfrei nach Freiburg; die Postlaufzeit zählt nicht zur Lieferfrist.