Personenstand und Familie
Bei Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Familiennachweisen werden Namen, Daten, Registerorte und ergänzende Vermerke gemeinsam geprüft.
Welche deutsche Stelle verlangt Ihr Dokument? Klären Sie vor der Übersetzung aus dem Türkischen die Anforderungen an Übersetzerbefugnis, Original oder Kopie und gegebenenfalls Apostille. Davon hängt auch ab, ob eine vorhandene Übersetzung neu angefertigt werden muss.
Keine Zahlung · Dokumentart nicht vorab wählen · Antwort per E-Mail

Es gibt keine einheitliche Regel für alle Stellen. Gericht, Hochschule oder Behörde bestimmen die für ihr Verfahren erforderliche Übersetzerbefugnis und Dokumentform. Eine in der Türkei angefertigte Übersetzung ist nicht allein wegen ihres Herkunftslands ungültig; maßgeblich sind die aktuellen Anforderungen der Zielstelle.
Nach § 142 Abs. 3 ZPO kann das Gericht für die betreffende Art der schriftlichen Sprachübertragung nach Landesrecht ermächtigte, öffentlich bestellte oder rechtlich gleichgestellte Übersetzer verlangen. Die Befugnis erteilt je nach Bundesland ein Gericht oder eine Behörde. Übertragen Sie diese gerichtliche Regel nicht pauschal auf andere Stellen; prüfen Sie schriftliche Übersetzungsbefugnis und Sprache. Eine Dolmetscherbefugnis allein genügt nicht.
§ 142 Abs. 3 ZPO im Wortlautuni-assist akzeptiert beispielsweise Übersetzungen aus der Türkei von vereidigten Übersetzern, deren Stempel die türkische Angabe ‘yeminli tercüman’ enthält; ein nur deutscher oder englischer Stempel reicht nicht aus. Prüfen Sie zusätzlich die Vorgaben der Zielhochschule.
uni-assist: Dokumente und Übersetzungen aus der TürkeiIn der gemeinsamen Datenbank der Landesjustizverwaltungen prüfen Sie Name, schriftliche Übersetzertätigkeit, Sprache und zuständiges Gericht oder Behörde. Nach der Zuweisung für diesen Auftrag an eine deutsche Stelle teilen wir den Registerlink zur schriftlichen Übersetzungsbefugnis dieser Person; ein allgemeiner Verzeichnislink allein belegt deren Befugnis nicht.
Quelle: gemeinsame Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der LandesjustizverwaltungenDie Apostille bestätigt Unterschrift, Eigenschaft der unterzeichnenden Person und gegebenenfalls Siegel oder Stempel, nicht den Inhalt der Urkunde. Wird sie für die Ausgangsurkunde benötigt und verlangt die Zielstelle ihre Übersetzung, holen Sie sie zuerst ein. Die Reihenfolge anderer Bestätigungen klären Sie gesondert mit der zuständigen Stelle.
HCCH: Apostille-Übereinkommen, Artikel 3 und 5Die genaue Anforderung legt die empfangende Stelle fest. Standesamt, Ausländerbehörde, Hochschule, uni-assist oder Gericht können eigene aktuelle Vorgaben machen; diese Seite zeigt den sicheren Weg, gibt aber keine Annahmegarantie.
Wie Sie die Ermächtigung im amtlichen Register selbst prüfenDasselbe Dokument kann je nach Verfahren andere Anlagen, Lieferformen oder Namensschreibweisen erfordern. Deshalb richtet sich die Vorbereitung nicht nur nach dem Text, sondern auch nach dem vorgesehenen Verfahren.
Bei Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Familiennachweisen werden Namen, Daten, Registerorte und ergänzende Vermerke gemeinsam geprüft.
Bei Diplomen, Zeugnissen und beruflichen Unterlagen werden Fächer, Abschlüsse, Notensystem und Behördenterminologie konsistent übertragen.
Gerichtsentscheidungen, Vollmachten und amtliche Schreiben werden zusätzlich auf Vollständigkeit, Siegel, Unterschriften und Fachsprache geprüft.
Nach dem Upload werden Dokumentart und Umfang in der Vorprüfung bestimmt. Die folgenden Seiten erklären häufige türkische Ausgangsdokumente genauer.
Personendaten, Familienstand und Schreibweise laut Reisepass werden zusammen betrachtet.
Terminologie und Anlagen von Bildungsnachweisen, Versicherungsverläufen und amtlichen Registern werden kontrolliert.
Entscheidungen, Vollmachten und Apostillen werden anhand der vollständigen Datei bewertet.
Bei amtlichen Übersetzungen gehört jedes lesbare Element zum Umfang. Eine fehlende Rückseite, ein abgeschnittener Rand oder abweichende Namensschreibweisen können das Verfahren verzögern.
Vor- und Familiennamen werden möglichst mit der lateinischen Schreibweise im gültigen Reisepass abgeglichen.
Rückseiten, Anlagen, Siegel, Unterschriften und Randvermerke sollten beim Upload sichtbar sein.
Dieselben Personen, Stellen und Begriffe werden innerhalb der gesamten Datei einheitlich geführt.
Die Zielstelle bestimmt die Dokumentform. Klären Sie insbesondere bei einer verlangten Papierfassung die folgenden Punkte mit der übersetzenden Person; sie allein garantieren keine Annahme.
Prüfen Sie, auf welche Ausgangsurkunde und Seiten sich der Bestätigungsvermerk bezieht. Stempel und Seitenaufbau müssen den für die übersetzende Person geltenden Regeln und der verlangten Form entsprechen.
Bei mehrseitigen Papierübersetzungen muss die Zusammengehörigkeit der Seiten erkennbar sein. Klären Sie die erforderliche Verbindung oder Kennzeichnung anhand der Übersetzerregeln und der Vorgaben der Zielstelle.
Fragen Sie vorab, ob eine unterschriebene Papierfassung, ein Scan oder eine andere elektronische Form verlangt wird. Ein zur Vorprüfung akzeptierter Scan schließt eine spätere Anforderung der Papierfassung nicht aus.
Die übersetzende Person gibt an, mit welcher Ermächtigung sie Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt und wo und wann sie unterschrieben hat.
Prüfen Sie im amtlichen Register Name, Tätigkeit „Übersetzer/in“, Sprache und zuständiges Gericht oder Behörde. Ein Eintrag nur als Dolmetscher genügt nicht. Fehlt der Eintrag, verlangen Sie den Nachweis der schriftlichen Übersetzungsbefugnis und lassen Sie ihn von der ausstellenden Stelle bestätigen.
Zuerst wird die Anforderung der Zielstelle geklärt, dann der Dokumentumfang und die erforderliche Übersetzerbefugnis.
Senden Sie alle Seiten der türkischen Urkunde sowie Zielstelle und gegebenenfalls deren Dokumentliste.
Vorhandene Übersetzungen, Original- oder Kopieanforderungen und ein gegebenenfalls nötiger Apostillenumfang werden vor dem Angebot geprüft.
Die bestätigte deutsche Übersetzung wird in der für die Zielstelle geklärten Form geliefert; über die Annahme entscheidet die Stelle.
Technik kann bei der Ermittlung des Umfangs unterstützen. Erstellung, Terminologiekontrolle und Bestätigung der amtlichen Übersetzung bleiben bei entsprechend ermächtigten Übersetzern.
Unseren Qualitätsansatz ansehenNein. Die Vorprüfung kann mit einem vollständigen, gut lesbaren Scan oder Foto beginnen. Ob Original, beglaubigte Kopie oder Papierfassung benötigt werden, hängt von Zielstelle und Verfahren ab und wird vor dem Angebot geklärt.
Ja, wenn die Ausgangsurkunde eine Apostille benötigt und die Zielstelle auch deren Übersetzung verlangt. Kommt der Vermerk später hinzu, klären Sie, ob eine ergänzende Übersetzung oder eine neue vollständige Ausfertigung nötig ist; nicht immer muss die gesamte Übersetzung neu erstellt werden.
In den meisten Fällen nicht. Die Türkei und Deutschland sind Vertragsstaaten des Übereinkommens über mehrsprachige Personenstandsurkunden; solche Auszüge werden in den Vertragsstaaten ohne weitere Übersetzung und Beglaubigung anerkannt. Fragen Sie bei der türkischen Personenstandsbehörde nach dem mehrsprachigen Auszug. Ist er nicht erhältlich oder hält die Zielstelle ihn für nicht ausreichend, bleibt die Übersetzung erforderlich.
Die Dokumentliste hängt von Ihrem Bildungsweg ab. Die Türkei-Hinweise von uni-assist nennen Schulabschluss und YKS/ÖSYM-Zuweisung sowie bei früherer Hochschuleinschreibung zusätzlich ein Transcript; für bestimmte Schularten und Abschlüsse gelten weitere Anforderungen. Bestimmen Sie den Übersetzungsumfang anhand der aktuellen Länderhinweise und der Zielhochschule.
Ja, eine unzutreffende Institutions- oder Abschlussbezeichnung kann Rückfragen auslösen. Die Übersetzung gibt Titel und Institutionsart der Quelle wieder, ohne sie eigenständig einem deutschen Abschluss oder Hochschultyp gleichzusetzen. Die akademische Bewertung trifft die Zielhochschule oder die zuständige Bewertungsstelle.
Der Gesamtpreis beginnt je nach Dokument bei 36,90 €; dieser Einstieg gilt für ein einteiliges kurzes Standarddokument mit bis zu 120 Wörtern und nicht pauschal für jede Urkunde. Den Gesamtpreis sehen Sie vor der Zahlung im verbindlichen Angebot. Die Standardlieferung erfolgt bei den meisten Dokumenten innerhalb von 5 Arbeitstagen. Ist die gewählte Priorität in Ihrem verbindlichen Angebot enthalten, liefern wir bei schneller Bearbeitung innerhalb von 2 Arbeitstagen und bei sehr dringender Bearbeitung am nächsten Arbeitstag. Die Fristen laufen ab Leistungsbeginn; senden wir bei schneller oder sehr dringender Bearbeitung die digitale Vorabkopie nicht innerhalb der Frist, erstatten wir den Aufpreis. Als Lieferung gilt der Versand der digitalen Vorabkopie per E-Mail; die unterschriebene Papierausfertigung geben wir spätestens am Arbeitstag nach dem Versand der Vorabkopie zur Post, und die Postlaufzeit zählt nicht zur Frist.
Für die kostenlose Vorprüfung brauchen Sie weder zu zahlen noch die Dokumentart vorab zu bestimmen.