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Beglaubigte Übersetzung Türkisch–Deutsch und Deutsch–Türkisch: Was ist das?

Bei einer beglaubigten Übersetzung Türkisch–Deutsch oder Deutsch–Türkisch bestätigt eine befugte Fachkraft die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Nicht jedes fremdsprachige Dokument benötigt sie; entscheidend sind Sprache und Bestätigungsform, die die empfangende Stelle verlangt.

Kostenlose Vorprüfung · In diesem Schritt keine Zahlung

  • Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Bestätigung durch befugte Übersetzer
  • Dokumentform nach Vorgabe der Zielstelle
Ein Übersetzer vergleicht türkische und deutsche amtliche Dokumente sorgfältig nebeneinander

Redaktion TamDenk · Aktualisiert:

Was bestätigt die übersetzende Person?

Die Bestätigung besagt, dass die Übersetzung die vorgelegte Quelle richtig und vollständig wiedergibt. Dazu gehören Namen, Daten, Beträge und sichtbare Zeichen. Sie beweist weder die Echtheit des Dokuments noch die Wahrheit seiner Aussagen; das sind andere Fragen als die Richtigkeit der Übersetzung.

Grenzen von Annahme und Ermächtigung

Die Befugnis für schriftliche Übersetzungen und die für mündliches Dolmetschen sind nicht dasselbe. Bezeichnung und Form hängen vom Land und in Deutschland vom Bundesland ab; Sprache und schriftliche Übersetzungsbefugnis werden gemeinsam geprüft.

Amtliche Ermächtigung unseres Übersetzers prüfen

Richtige Wiedergabe

Bedeutung, Namen, Daten und Zahlen bleiben erhalten. Fehler der Quelle werden nicht stillschweigend korrigiert; unlesbare Texte werden nicht durch Vermutungen ergänzt.

Klarer Umfang

Rückseiten, Anlagen und Vermerke werden geprüft. Unlesbare oder vom vereinbarten Umfang ausgenommene Teile werden ausdrücklich gekennzeichnet.

Bestätigungsvermerk

Die übersetzende Person erklärt die Richtigkeit und Vollständigkeit. Für Übersetzungen vor deutschen Zivilgerichten sieht § 142 ZPO zusätzlich Ort, Datum, Befugnis und Unterschrift vor.

Wann ist eine beglaubigte Übersetzung Türkisch–Deutsch nötig?

Ein amtliches Dokument benötigt nicht automatisch eine beglaubigte Übersetzung. Entscheidend sind das Verfahren und die Anforderungen der empfangenden Stelle.

Den Übersetzungsbedarf in drei Schritten klären

Ausgangspunkt ist die schriftliche Anforderung der empfangenden Stelle.

Der Gesamtpreis beginnt je nach Dokument bei 36,90 €. Diese Untergrenze gilt für ein einzelnes kurzes Standarddokument bis 120 Wörter; bestätigte Ausfertigung und Versand innerhalb Deutschlands sind enthalten.

Die Standardlieferung erfolgt bei den meisten Dokumenten innerhalb von 5 Arbeitstagen. Ist die gewählte Priorität in Ihrem verbindlichen Angebot enthalten, liefern wir bei schneller Bearbeitung innerhalb von 2 Arbeitstagen und bei sehr dringender Bearbeitung am nächsten Arbeitstag. Die Fristen laufen ab Leistungsbeginn; senden wir bei schneller oder sehr dringender Bearbeitung die digitale Vorabkopie nicht innerhalb der Frist, erstatten wir den Aufpreis. Als Lieferung gilt der Versand der digitalen Vorabkopie per E-Mail; die unterschriebene Papierausfertigung geben wir spätestens am Arbeitstag nach dem Versand der Vorabkopie zur Post, und die Postlaufzeit zählt nicht zur Frist. Preis und Umfang für Ihr Dokument werden im verbindlichen Angebot festgelegt.

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  1. Sprache und Dokumentform erfragen

    Welche Dokumente und Seiten werden verlangt? Wird die Ausgangssprache akzeptiert? Reicht eine digitale Kopie oder ist Papier nötig?

  2. Übersetzungsbefugnis prüfen

    Prüfen Sie für Sprache und Verfahren, welche schriftliche Übersetzungsbefugnis die deutsche oder türkische Stelle beziehungsweise das Konsulat verlangt.

  3. Weitere Bestätigungen und Umfang klären

    Fragen Sie, ob eine Apostille nötig ist und ob diese mitübersetzt werden muss. Beziehen Sie Rückseiten und Anlagen vor der Beauftragung ein.

Was bestätigen Übersetzer, Notar und Apostille?

Übersetzungsbestätigung

Sie betrifft die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Sie beweist nicht zusätzlich die Echtheit der Quelle oder die Wahrheit ihrer Angaben.

Notarielle Handlung

Je nach Vorgang kann eine Unterschrift oder eine Kopie beglaubigt werden. Nicht jede notarielle Handlung erfüllt allein die verlangte Übersetzungsbefugnis.

Apostille

Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft der unterzeichnenden Person und gegebenenfalls die Identität des Siegels oder Stempels. Sie bestätigt weder den Dokumentinhalt noch die Übersetzungsqualität.

Welche Bestätigung ist in welchem Fall nötig?

Umfang und Quelle bei Übersetzungen Türkisch–Deutsch

Werden Siegel und Unterschriften der Quelle nachgebildet?

Nein. Siegel und Unterschriften der Quelle werden nicht als Grafiken nachgebildet; ihr sichtbarer Inhalt und Zustand werden textlich beschrieben. Die eigene Bestätigung und Unterschrift der übersetzenden Person sind davon getrennt.

Darf ein falscher Name oder ein falsches Datum der Quelle korrigiert werden?

Nein. Die Übersetzung kann den amtlichen Eintrag nicht berichtigen. Ein bemerkter Fehler wird bei Bedarf durch eine Übersetzeranmerkung erläutert; für die Berichtigung des Eintrags ist die ausstellende Stelle zuständig.

Welche Befugnis ist für meine türkische Urkunde bei einer deutschen Stelle nötig?

Es kommt auf die Vorgaben der empfangenden Stelle an. Gerichte, Hochschulen und Verwaltungsverfahren können unterschiedliche Anforderungen stellen; eine Übersetzung aus der Türkei ist nicht allein wegen ihres Herkunftslands ungültig.

Annahmekette für Übersetzungen bei deutschen Stellen
Was zählt bei einer deutschen Urkunde für eine türkische Stelle oder das Konsulat?

Prüfen Sie die Dokument- und Bestätigungsvorgaben der Zielstelle. Konsularische Verfahren können deren eigene Übersetzerliste voraussetzen; eine deutsche Übersetzungsbefugnis allein erfüllt nicht automatisch jede türkische Anforderung.

Annahmekette für türkische Stellen und Konsulate

Quellen

Von den Dokumentvorgaben der Stelle ausgehen

Senden Sie Ihr Dokument und die schriftliche Anforderung der Stelle, damit der Umfang vor dem Angebot geklärt wird.

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Ihr Anliegen klären wir am besten gemeinsam.