Richtige Wiedergabe
Bedeutung, Namen, Daten und Zahlen bleiben erhalten. Fehler der Quelle werden nicht stillschweigend korrigiert; unlesbare Texte werden nicht durch Vermutungen ergänzt.
Bei einer beglaubigten Übersetzung Türkisch–Deutsch oder Deutsch–Türkisch bestätigt eine befugte Fachkraft die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Nicht jedes fremdsprachige Dokument benötigt sie; entscheidend sind Sprache und Bestätigungsform, die die empfangende Stelle verlangt.
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Redaktion TamDenk · Aktualisiert:
Die Bestätigung besagt, dass die Übersetzung die vorgelegte Quelle richtig und vollständig wiedergibt. Dazu gehören Namen, Daten, Beträge und sichtbare Zeichen. Sie beweist weder die Echtheit des Dokuments noch die Wahrheit seiner Aussagen; das sind andere Fragen als die Richtigkeit der Übersetzung.
Die Befugnis für schriftliche Übersetzungen und die für mündliches Dolmetschen sind nicht dasselbe. Bezeichnung und Form hängen vom Land und in Deutschland vom Bundesland ab; Sprache und schriftliche Übersetzungsbefugnis werden gemeinsam geprüft.
Amtliche Ermächtigung unseres Übersetzers prüfenBedeutung, Namen, Daten und Zahlen bleiben erhalten. Fehler der Quelle werden nicht stillschweigend korrigiert; unlesbare Texte werden nicht durch Vermutungen ergänzt.
Rückseiten, Anlagen und Vermerke werden geprüft. Unlesbare oder vom vereinbarten Umfang ausgenommene Teile werden ausdrücklich gekennzeichnet.
Die übersetzende Person erklärt die Richtigkeit und Vollständigkeit. Für Übersetzungen vor deutschen Zivilgerichten sieht § 142 ZPO zusätzlich Ort, Datum, Befugnis und Unterschrift vor.
Ein amtliches Dokument benötigt nicht automatisch eine beglaubigte Übersetzung. Entscheidend sind das Verfahren und die Anforderungen der empfangenden Stelle.
Fordert die Unterlagenliste eine beglaubigte Übersetzung, werden die benötigten Dokumentteile entsprechend übersetzt. Häufige Beispiele:
Die Stelle kann die Ausgangssprache oder eine passende mehrsprachige Urkunde akzeptieren. Dann kann eine Übersetzung entfallen; mehrsprachige Formulare ersetzen sie nicht automatisch in jedem Verfahren.
Bitten Sie die Stelle um eine schriftliche Unterlagenliste. Klären Sie Übersetzungsbestätigung, Kopiebeglaubigung, notarielle Schritte und Apostille getrennt, um unnötige Wege und Kosten zu vermeiden.
Ausgangspunkt ist die schriftliche Anforderung der empfangenden Stelle.
Der Gesamtpreis beginnt je nach Dokument bei 36,90 €. Diese Untergrenze gilt für ein einzelnes kurzes Standarddokument bis 120 Wörter; bestätigte Ausfertigung und Versand innerhalb Deutschlands sind enthalten.
Die Standardlieferung erfolgt bei den meisten Dokumenten innerhalb von 5 Arbeitstagen. Ist die gewählte Priorität in Ihrem verbindlichen Angebot enthalten, liefern wir bei schneller Bearbeitung innerhalb von 2 Arbeitstagen und bei sehr dringender Bearbeitung am nächsten Arbeitstag. Die Fristen laufen ab Leistungsbeginn; senden wir bei schneller oder sehr dringender Bearbeitung die digitale Vorabkopie nicht innerhalb der Frist, erstatten wir den Aufpreis. Als Lieferung gilt der Versand der digitalen Vorabkopie per E-Mail; die unterschriebene Papierausfertigung geben wir spätestens am Arbeitstag nach dem Versand der Vorabkopie zur Post, und die Postlaufzeit zählt nicht zur Frist. Preis und Umfang für Ihr Dokument werden im verbindlichen Angebot festgelegt.
Alle Einstiegspreise und den Dokumentkatalog ansehenWelche Dokumente und Seiten werden verlangt? Wird die Ausgangssprache akzeptiert? Reicht eine digitale Kopie oder ist Papier nötig?
Prüfen Sie für Sprache und Verfahren, welche schriftliche Übersetzungsbefugnis die deutsche oder türkische Stelle beziehungsweise das Konsulat verlangt.
Fragen Sie, ob eine Apostille nötig ist und ob diese mitübersetzt werden muss. Beziehen Sie Rückseiten und Anlagen vor der Beauftragung ein.
Sie betrifft die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Sie beweist nicht zusätzlich die Echtheit der Quelle oder die Wahrheit ihrer Angaben.
Je nach Vorgang kann eine Unterschrift oder eine Kopie beglaubigt werden. Nicht jede notarielle Handlung erfüllt allein die verlangte Übersetzungsbefugnis.
Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft der unterzeichnenden Person und gegebenenfalls die Identität des Siegels oder Stempels. Sie bestätigt weder den Dokumentinhalt noch die Übersetzungsqualität.
Nein. Siegel und Unterschriften der Quelle werden nicht als Grafiken nachgebildet; ihr sichtbarer Inhalt und Zustand werden textlich beschrieben. Die eigene Bestätigung und Unterschrift der übersetzenden Person sind davon getrennt.
Nein. Die Übersetzung kann den amtlichen Eintrag nicht berichtigen. Ein bemerkter Fehler wird bei Bedarf durch eine Übersetzeranmerkung erläutert; für die Berichtigung des Eintrags ist die ausstellende Stelle zuständig.
Es kommt auf die Vorgaben der empfangenden Stelle an. Gerichte, Hochschulen und Verwaltungsverfahren können unterschiedliche Anforderungen stellen; eine Übersetzung aus der Türkei ist nicht allein wegen ihres Herkunftslands ungültig.
Annahmekette für Übersetzungen bei deutschen StellenPrüfen Sie die Dokument- und Bestätigungsvorgaben der Zielstelle. Konsularische Verfahren können deren eigene Übersetzerliste voraussetzen; eine deutsche Übersetzungsbefugnis allein erfüllt nicht automatisch jede türkische Anforderung.
Annahmekette für türkische Stellen und KonsulateSenden Sie Ihr Dokument und die schriftliche Anforderung der Stelle, damit der Umfang vor dem Angebot geklärt wird.