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Unser ermächtigter Übersetzer für Türkisch–Deutsch

Unser ermächtigter Übersetzer prüft die ihm anvertrauten Dokumente persönlich und erstellt, kontrolliert und bestätigt die Übersetzung zwischen Türkisch und Deutsch. Dabei bleiben Bedeutung, Ton und Zweck des Textes erhalten.

Zwei Sprachen. Derselbe Inhalt.

Baris Nöth

Der für TamDenk tätige Übersetzer ist zur schriftlichen Übersetzung ermächtigt. Die Ermächtigung erteilte folgende Stelle: Landgericht Frankfurt. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2027.

Amtlichen Übersetzereintrag ansehen
Name
Baris Nöth
Ermächtigendes Gericht
Landgericht Frankfurt
Amtliche Bezeichnung
Staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer für die türkische Sprache
Sprachkombination
Türkisch–Deutsch
Gültigkeit
31. Dezember 2027

Persönliche Bearbeitung Ihres Dokuments durch einen ermächtigten Übersetzer für Türkisch und Deutsch

  1. Vollständig lesen, Einzelheiten prüfen

    Vorder- und Rückseiten, Anlagen und Seitenfolge werden zusammen geprüft. Namen, Daten, Zahlen und Stempeltexte werden einzeln kontrolliert. Bei unleserlichen Stellen fragen wir bei Ihnen nach.

  2. Inhalt getreu übertragen, Übersetzung überarbeiten

    Der Text wird nicht zusammengefasst, sondern verständlich und korrekt in die andere Sprache übertragen. Fachbegriffe, Sätze und Dokumentaufbau werden überprüft. Der Inhalt des Ausgangsdokuments bleibt unverändert.

  3. Abschließend prüfen, unterschreiben und stempeln

    Die Übersetzung wird erneut mit dem Ausgangsdokument abgeglichen. Im Rahmen seiner Ermächtigung und des übernommenen Auftrags bestätigt der Übersetzer Richtigkeit und Vollständigkeit und versieht die Papierfassung mit Unterschrift und Stempel.

Was im Dokument steht, bleibt maßgeblich

Auch wenn Ihnen eine Angabe falsch erscheint, darf der Übersetzer sie nicht stillschweigend berichtigen. Steht etwa Ihr früherer Nachname oder ein abweichendes Geburtsdatum im Dokument, wird nicht einfach die von Ihnen gewünschte Angabe eingesetzt.

Weisen Sie beim Hochladen auf die Abweichung hin und fügen Sie gegebenenfalls einen amtlichen Nachweis bei. Muss das Ausgangsdokument berichtigt werden, wenden Sie sich an die ausstellende Stelle. Der Übersetzer arbeitet auf Grundlage des ihm vorgelegten Dokuments.

Was tun bei unterschiedlichen Namensschreibweisen?

Fragen an unseren Übersetzer für Türkisch–Deutsch

Kann meine eigene Übersetzung einfach abgestempelt werden?

Nein. Stempel und Unterschrift werden nicht ohne Prüfung ergänzt. Übernimmt der Übersetzer eine fremde Übersetzung, gleicht er sie vollständig mit dem Ausgangsdokument ab und berichtigt sie bei Bedarf. Er bestätigt nur eine Fassung, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit er einstehen kann.

Kann mein Name so geschrieben werden wie im Reisepass?

Der Name in der Vorlage darf nicht nach freiem Wunsch geändert werden. Belegt Ihr Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument die abweichende Schreibweise, prüft der Übersetzer, ob eine gesonderte Anmerkung sinnvoll ist. Originalschreibweise und Erläuterung bleiben getrennt; ein dort nicht enthaltener Name wird nicht als Inhalt der Vorlage ausgegeben.

Was passiert mit unleserlichen Stellen und leeren Feldern?

Sie werden nicht durch Vermutungen ergänzt. Zunächst bitten wir um eine deutlichere Aufnahme. Bleibt eine Stelle unleserlich, wird dies in der Übersetzung vermerkt. Leere Felder erhalten keine neuen Angaben. Auch lesbare Stempeltexte und Vermerke werden berücksichtigt.

Reicht ein Foto oder Scan, oder muss ich das Original schicken?

Für die Vorprüfung können Sie ein gut lesbares Foto oder einen Scan mit allen Seiten und sichtbaren Rändern hochladen. Ob das Original benötigt wird, klären wir vor der Bestellung anhand der Vorgaben der empfangenden Stelle. Schicken Sie Ihr Original bitte erst nach Aufforderung per Post.

Ersetzt der Übersetzerstempel eine notarielle Beglaubigung oder Apostille?

Nein. Die Bestätigung des Übersetzers betrifft Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Notarielle Vorgänge und Apostille sind eigenständige Schritte und nicht automatisch für jedes Dokument erforderlich. Erfragen Sie bei der empfangenden Stelle, was benötigt wird, und teilen Sie uns die Vorgabe mit.

Kann die empfangende Stelle weitere Unterlagen verlangen?

Ja. Sie kann zusätzlich das Original, eine beglaubigte Kopie oder eine bestimmte Übermittlungsform verlangen. Diese Stelle legt die Anforderungen fest und entscheidet über die Annahme. Wenn Sie uns ihre schriftlichen Vorgaben zur Vorprüfung übermitteln, können wir die passende Ausführung frühzeitig klären.

Kostet der Versand innerhalb Deutschlands extra?

Nein. Nach Fertigstellung Ihrer Übersetzung Türkisch–Deutsch oder Deutsch–Türkisch senden wir die unterschriebene Papierfassung innerhalb Deutschlands versandkostenfrei an Ihre Adresse. Lieferungen außerhalb Deutschlands sind davon nicht umfasst.

Wer kann auf meine hochgeladenen Dokumente zugreifen?

Nur Personen, die zur Bearbeitung Ihrer Anfrage berechtigt sind. Ihre Dateien werden nicht öffentlich bereitgestellt, sondern über den geschützten Upload für Prüfung, Übersetzung und Lieferung verarbeitet. Bitte übermitteln Sie persönliche Dokumente dort und nicht in einer Chatnachricht.

Dokument hochladen und eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten.

Teilen Sie uns Ihr Dokument und die empfangende Stelle mit. Gemeinsam klären wir Übersetzungsumfang und benötigte Ausführung.

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Der Richtpreis ist unverbindlich. Den genauen Umfang, Gesamtpreis und die Lieferbedingungen sehen Sie vor der Zahlung im Angebot.

Ihr Anliegen klären wir am besten gemeinsam.