Beglaubigte Übersetzung
Ermächtigte Übersetzer übertragen den Inhalt und versehen die Übersetzung mit ihrem Bestätigungsvermerk. Dieser bestätigt nicht automatisch die Echtheit der Ausgangsurkunde.
Die drei Schritte werden häufig vermischt, beantworten aber unterschiedliche Fragen. Klären Sie zuerst die schriftliche Anforderung der empfangenden Stelle, um unnötige Kosten und eine falsche Reihenfolge zu vermeiden.
Redaktion TamDenk · Aktualisiert:
Ermächtigte Übersetzer übertragen den Inhalt und versehen die Übersetzung mit ihrem Bestätigungsvermerk. Dieser bestätigt nicht automatisch die Echtheit der Ausgangsurkunde.
Eine Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft der unterzeichnenden Person und gegebenenfalls die Identität des Siegels oder Stempels; nicht den Urkundeninhalt. Ob sie nötig ist, klären Sie für Land, Dokument und Verfahren mit der Zielstelle.
Bei Anerkennung oder ZAB wird die Diplomübersetzung häufig verlangt; Apostille und beglaubigte Kopie kommen nur hinzu, wenn die aktuelle Stellenliste dies vorsieht. Eine notarielle Handlung ersetzt den Übersetzervermerk nicht.
Es gibt keine universelle Reihenfolge. Benötigt die Ausgangsurkunde eine Apostille und soll diese mitübersetzt werden, wird sie zuerst eingeholt. Eine gesonderte Bestätigung des Übersetzervermerks kann eine andere Reihenfolge erfordern; klären Sie schriftlich, welche Unterschrift bestätigt werden soll.
Nein. Maßgeblich ist die Zielstelle. Eine schriftliche Klärung ist sicherer als eine pauschale Annahme.
Der Upload ist kostenlos; eine Zahlung beginnt erst nach Ihrer Freigabe des verbindlichen Angebots.