Personenstand, Familie und Konsulat
Bei Geburt, Heirat, Scheidung und Meldedaten werden Namen, Orte, Daten und Registervermerke zusammen geprüft.
Reichen Sie Ihre deutsche Urkunde bei einer Stelle in der Türkei oder einem türkischen Konsulat ein? Für die Übersetzung Deutsch–Türkisch hängen Übersetzerregistrierung, Bestätigung und Lieferform vom Verfahren ab. Klären Sie die Vorgaben der zuständigen Stelle vor Beginn.
Keine Zahlung · Dokumentart nicht vorab wählen · Antwort per E-Mail

Konsularische Beglaubigung und Apostille haben unterschiedliche Aufgaben; die empfangende Stelle bestimmt die nötigen Schritte. Wer die Vorgaben vorher kennt, vermeidet unnötige Übersetzungen und Termine mit unvollständigen Unterlagen.
Für die Übersetzungsbeglaubigung kann die zuständige türkische Vertretung eine Person aus ihrer eigenen Übersetzerliste verlangen. Eine deutsche Übersetzungsbefugnis ersetzt diese Registrierung nicht. Prüfen Sie vor dem Auftrag die aktuellen Verfahrensvorgaben und den Eintrag bei genau dieser Vertretung.
Registrierte Übersetzerinnen und Übersetzer suchenDas Konsulat übersetzt nicht selbst, sondern beglaubigt eine fertige Übersetzung. Bei notariellen Vorgängen wie einer Vollmacht wird verlangt, dass Personen ohne Türkischkenntnisse in Begleitung einer registrierten Person erscheinen. Für einzelne Vorgänge wie die Übersetzungsbeglaubigung kann ein Termin entfallen; prüfen Sie die aktuelle Ankündigung Ihrer Vertretung.
Die Apostille auf einer deutschen Urkunde erteilt nicht die türkische Vertretung, sondern eine deutsche Stelle: bei Verwaltungsurkunden das Landesinnenministerium oder das Regierungspräsidium, bei gerichtlichen Urkunden das Gerichtspräsidium oder das Landesjustizministerium, beim Führungszeugnis das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Zuständigkeit ist in den Ländern nicht einheitlich geregelt; die ausstellende Stelle weiß, wer zuständig ist.
Auswärtiges Amt: Internationaler UrkundenverkehrDie Apostille bestätigt Unterschrift, Eigenschaft der unterzeichnenden Person und gegebenenfalls Siegel oder Stempel, nicht den Urkundeninhalt. Benötigt die deutsche Ausgangsurkunde eine Apostille und verlangt die türkische Stelle deren Übersetzung, wird sie zuerst eingeholt. Ein späterer Vermerk erfordert nicht automatisch eine völlig neue Übersetzung; die Zielstelle bestimmt den zusätzlichen Umfang.
HCCH: Apostille-Übereinkommen, Artikel 3 und 5Über die Annahme entscheidet die empfangende Stelle. Konsulat, Gericht, Notariat, Standesamt oder Bank können eigene aktuelle Vorgaben machen; diese Seite zeigt den richtigen Weg, gibt aber keine Annahmegarantie.
Welche Unterlagen und Übersetzungen das Konsulat verlangtBehörden in der Türkei, konsularische Verfahren und privatrechtliche Vorgänge können unterschiedliche Ausfertigungen, Nachweise und Lieferformen verlangen. Deshalb berücksichtigen wir neben dem Text auch Funktion und Zielverfahren.
Bei Geburt, Heirat, Scheidung und Meldedaten werden Namen, Orte, Daten und Registervermerke zusammen geprüft.
Bei Zeugnissen, Beschäftigungs-, Versicherungs- und Rentenunterlagen werden Abschlüsse, Stellen und deutsche Fachbegriffe im Kontext übertragen.
Gerichtsentscheidungen, Vollmachten, Erb- und Bankunterlagen werden zusätzlich auf Anlagen, Siegel, Vollständigkeit und Fachsprache geprüft.
Dokumentart und Umfang werden nach dem Upload in der Vorprüfung bestimmt. Diese Themen erklären häufige Verfahren mit deutschen Ausgangsdokumenten.
Personendaten, Familienstand und Passschreibweise werden innerhalb der gesamten Datei konsistent geführt.
Abschlüsse, Noten, Berufe, Versicherungszeiten und Registerbegriffe werden nach ihrer Bedeutung im deutschen System bewertet.
Entscheidungen, Vollmachten und Apostillen werden anhand der vollständigen Datei und ihrer getrennten Funktionen geprüft.
Die passende türkische Entsprechung von Bescheid, Beschluss, Urkunde oder Zeugnis hängt von der Funktion im Dokument ab. Namen, Zahlen und Behördenbezeichnungen werden ebenso sorgfältig verfolgt.
Personennamen werden mit Ausweis oder Reisepass abgeglichen; abweichende Schreibweisen werden vor der Bearbeitung geklärt.
Deutsche Rechts- und Verwaltungsbegriffe werden nach ihrer Aufgabe im Text und dem türkischen Zielkontext übersetzt.
Rückseiten, Anlagen, Siegel, Unterschriften, Barcodes und Randvermerke werden gemeinsam mit dem Übersetzungsumfang geprüft.
Die richtige türkische Entsprechung desselben deutschen Begriffs hängt von seiner Funktion in der Urkunde ab. Ein einziger falsch gewählter Begriff kann die rechtliche Natur des Dokuments verändern.
Ein Bescheid teilt die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde mit. Je nach Zusammenhang ist eine von drei türkischen Entsprechungen richtig; welche, hängt von der Befugnis der ausstellenden Stelle und der Art des Verfahrens ab.
Ein Beschluss ist nicht nur eine Zwischenentscheidung: Nach § 38 FamFG kann er das Verfahren ganz oder teilweise abschließen. Die türkische Entsprechung richtet sich nach Gegenstand und Verfahrensart; aus der Überschrift allein darf nicht automatisch ‘ara karar’ werden.
Ein Abschlusszeugnis belegt einen Bildungsabschluss, ein Arbeitszeugnis eine Beschäftigung. Dasselbe Wort bezeichnet zwei verschiedene Urkundenarten; die Entsprechung richtet sich nach der Funktion.
Für Standesamt, Jobcenter oder Ausländerbehörde gibt es im Türkischen keine wörtliche Entsprechung. Der Originalname bleibt erhalten und die Funktion wird zusätzlich erläutert, damit die türkische Stelle die ausstellende Behörde erkennt.
Aktenzeichen, Daten und Geldbeträge werden ohne Formatänderung übertragen. Die Stelle findet die Urkunde in ihren eigenen Registern über genau diese Werte; die kleinste Abweichung zerstört die Zuordnung.
Ein Konsulatsverfahren und ein Antrag bei einer Stelle in der Türkei können unterschiedliche Befugnisse und Bestätigungsschritte verlangen.
Senden Sie alle Seiten der deutschen Urkunde, den Namen des Konsulats oder der Behörde und gegebenenfalls deren schriftliche Anforderung.
Erforderliche Konsulatsregistrierung, Apostille auf der Ausgangsurkunde und Übersetzungsform werden für Umfang und Angebot geprüft.
Die bestätigte türkische Übersetzung wird in der vereinbarten Form geliefert. Das Konsulat oder die andere Zielstelle entscheidet selbst über Beglaubigung und Annahme.
Technik kann die Ermittlung des Umfangs unterstützen. Übersetzung, Terminologieentscheidung, Endkontrolle und Bestätigung bleiben bei der entsprechend geeigneten Fachkraft.
Unseren Qualitätsansatz ansehenNein. Die Vorprüfung kann mit einem vollständigen, gut lesbaren Scan oder Foto beginnen. Ob Original, beglaubigte Kopie oder Papierfassung nötig sind, bestimmt die Zielstelle; der erforderliche Umfang wird vor dem Angebot geklärt.
Das hängt vom Verfahren ab. Teilen Sie der Vertretung Name, Befugnis und Bestätigungsform Ihrer vorhandenen Übersetzung mit, bevor Sie eine neue bestellen. Lassen Sie schriftlich klären, ob sie genügt oder eine neue Übersetzung von einer Person aus der eigenen Liste verlangt wird.
Das hängt von der Urkundenart ab: bei Verwaltungsurkunden Landesinnenministerium oder Regierungspräsidium, bei gerichtlichen Urkunden Gerichtspräsidium oder Landesjustizministerium, beim Führungszeugnis das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die türkische Vertretung erteilt diesen Vermerk nicht. Da die Zuständigkeit in den Ländern abweicht, lassen Sie sie von der ausstellenden Stelle bestätigen.
In den meisten Fällen nicht. Deutschland und die Türkei sind Vertragsstaaten des Übereinkommens über mehrsprachige Personenstandsurkunden; ein beim Standesamt ausgestellter mehrsprachiger Auszug wird im Vertragsstaat ohne weitere Übersetzung und Beglaubigung anerkannt. Fragen Sie beim Standesamt nach der mehrsprachigen Urkunde. Ist sie nicht erhältlich oder hält die Zielstelle sie für nicht ausreichend, bleibt die Übersetzung erforderlich.
Nein, das kann kein Anbieter garantieren. Über die Annahme entscheidet die empfangende Stelle; Anforderungen an Übersetzerbefugnis, Notar, Apostille, Ausfertigung oder Aktualität können abweichen. Wir klären Weg und erforderliche Befugnis vorab.
Der Gesamtpreis beginnt je nach Dokument bei 36,90 €; dieser Einstieg gilt für ein einteiliges kurzes Standarddokument mit bis zu 120 Wörtern und nicht pauschal für jede Urkunde. Nach Prüfung von Umfang, Lesbarkeit, Fachbedarf und Lieferform nennt das verbindliche Angebot den Gesamtpreis. Die Standardlieferung erfolgt bei den meisten Dokumenten innerhalb von 5 Arbeitstagen. Ist die gewählte Priorität in Ihrem verbindlichen Angebot enthalten, liefern wir bei schneller Bearbeitung innerhalb von 2 Arbeitstagen und bei sehr dringender Bearbeitung am nächsten Arbeitstag. Die Fristen laufen ab Leistungsbeginn; senden wir bei schneller oder sehr dringender Bearbeitung die digitale Vorabkopie nicht innerhalb der Frist, erstatten wir den Aufpreis. Als Lieferung gilt der Versand der digitalen Vorabkopie per E-Mail; die unterschriebene Papierausfertigung geben wir spätestens am Arbeitstag nach dem Versand der Vorabkopie zur Post, und die Postlaufzeit zählt nicht zur Frist.
Für die kostenlose Vorprüfung brauchen Sie weder zu zahlen noch die Dokumentart vorab zu bestimmen.