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Verfahren beim türkischen Konsulat: Unterlagen und Übersetzung

Die türkischen Generalkonsulate führen ihre Verfahren nach festen Rubriken: Geburt, Personenstand, Eheschließung, notarielle Vorgänge, Pass, Staatsangehörigkeit, Sterbefall und Rechtsangelegenheiten. Für die meisten Vorgänge wird zuerst ein Termin gebucht und persönlich vorgesprochen; einzelne Vorgänge sind auch per Post möglich. Die Übersetzung ist kein eigener Verfahrensschritt des Konsulats, sondern eine Voraussetzung: Unterlagen deutscher Stellen brauchen für türkische Behörden eine türkische, türkische Unterlagen für deutsche Behörden eine deutsche beglaubigte Übersetzung.

Keine Zahlung · Übersetzungsumfang wird geprüft · Antwort per E-Mail

Redaktion TamDenk · Aktualisiert:

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Welcher Weg passt?

In welche Richtung geht die Urkunde?

Eine in Deutschland ausgestellte Urkunde für die Türkei braucht eine türkische Übersetzung, eine türkische Urkunde für deutsche Stellen eine deutsche. Die Richtung bestimmt auch, welche Ermächtigung die Übersetzerin oder der Übersetzer haben muss.

Verlangt der Vorgang einen Termin?

Notarielle Vorgänge und Ausweisanträge erfordern einen Termin und persönliches Erscheinen. Für Übersetzungs- sowie Unterschrifts- und Siegelbeglaubigungen kann ein Termin entbehrlich sein; prüfen Sie die Ankündigung Ihres Generalkonsulats.

Türkische oder deutsche Stelle?

Für Vorgänge beim türkischen Konsulat wird eine vom Konsulat akzeptierte Übersetzung benötigt, für deutsche Behörden eine von einem deutschen Gericht ermächtigte Person. Das müssen nicht dieselben Personen sein.

Die Reihenfolge vor dem Termin

  1. Zuständiges Generalkonsulat bestimmen

    Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz, nicht nach der nächstgelegenen Stadt. Prüfen Sie sie mit Ihrer Postleitzahl; ein Termin bei der falschen Vertretung kann storniert werden.

  2. Verfahren aus der amtlichen Liste auswählen

    Verwenden Sie die Bezeichnung exakt so, wie sie in der Verfahrensübersicht steht. Ein Thema kann mehrere Untervorgänge haben — bei der Eheschließung etwa Voranmeldung, Ehefähigkeitszeugnis und Registrierung.

  3. Unterlagenliste bei Ihrer Vertretung bestätigen lassen

    Die allgemeine Liste ist ein Ausgangspunkt; Anzahl der Ausfertigungen, Apostille und Übersetzungspflicht können abweichen. Lassen Sie sich die Liste schriftlich geben.

  4. Übersetzung vor dem Termin anfertigen lassen

    Laden Sie die Unterlagen gescannt hoch; wir prüfen den Umfang und klären Sprachrichtung und Ermächtigung. So erscheinen Sie nicht mit unvollständigen Unterlagen.

Unterlagen und Übersetzungen prüfen

Diese Liste ist ein Ausgangspunkt. Verbindlich sind Unterlagen, Anzahl der Ausfertigungen und Übersetzungspflicht nach der aktuellen Vorgabe des zuständigen Generalkonsulats.

  • Ausweis oder Reisepass

    GrundlageOhne Übersetzung

    Gültiges Ausweisdokument der antragstellenden Person

  • Urkunde einer deutschen Stelle

    Häufig verlangtBeglaubigt übersetzen

    Geburts-, Ehe-, Scheidungs- oder Registerurkunde; Original oder beglaubigte Abschrift

  • Türkischer Registerauszug

    Häufig verlangtWenn verlangt

    Aktueller Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister; auch über das Konsulat erhältlich

  • Mehrsprachige Urkunde

    Je nach FallOhne Übersetzung

    Mehrsprachige Formulare wie Formel A und Formel B können in einzelnen Verfahren eine Übersetzung entbehrlich machen

  • Apostille

    Je nach FallMeist übersetzen

    Ob sie nötig ist, entscheidet die empfangende Stelle; falls ja, kann auch die Apostilleseite übersetzt werden

Welche Vorgänge führt das Konsulat?

Die amtliche Übersicht führt Geburt, Personenstand, Eheschließung, Pass, notarielle Vorgänge, Staatsangehörigkeit, Sterbefall, Rechtsangelegenheiten, Wehrdienst, Führerschein und Beschäftigung. Unter jeder Rubrik stehen einzelne Antragsarten, und die benötigten Unterlagen richten sich nach dieser Antragsart.

Diese Unterscheidung ist praktisch wichtig: „Eheschließung“ ist kein einzelner Vorgang. Ein Ehefähigkeitszeugnis einzuholen, eine im Ausland geschlossene Ehe später eintragen zu lassen und ein Familienbuch zu beantragen sind getrennte Anträge.

Wo steht die Übersetzung im Ablauf?

Das Konsulat führt auch einen Vorgang zur Beglaubigung der Arbeit beeidigter Übersetzerinnen und Übersetzer. Die Übersetzung ist damit ein eigener, vorgelagerter Schritt: Zuerst wird übersetzt, danach — falls erforderlich — beglaubigt. Beides in einen Termin zu legen, funktioniert in der Regel nicht.

Einzelne Vertretungen weisen darauf hin, dass für Übersetzungs- sowie Unterschrifts- und Siegelbeglaubigungen kein Termin nötig ist. Da dies je Vertretung abweichen kann, ist die aktuelle Ankündigung Ihres Generalkonsulats maßgeblich.

Wann helfen mehrsprachige Urkunden?

Deutsche Standesämter können für Geburt und Eheschließung mehrsprachige Urkunden ausstellen. Weil sie standardisierte Felder in mehreren Sprachen enthalten, wird in manchen Verfahren keine gesonderte Übersetzung verlangt.

Eine Garantie ist das nicht: Ob die mehrsprachige Fassung akzeptiert wird, entscheidet weiterhin die empfangende Stelle. Fragen Sie vor der Ausstellung nach der gewünschten Form — die falsche Form bedeutet doppelte Kosten.

Häufige Fehler vor der Übersetzung

  • Das Konsulat nach der nächstgelegenen Stadt statt nach dem Wohnsitz auswählen; die Zuständigkeit folgt der Adresse.
  • Die allgemeine Unterlagenliste für verbindlich halten; verbindlich ist die Liste Ihrer Vertretung.
  • Die Übersetzung auf den Termintag verschieben; sie ist ein eigener Schritt und braucht Zeit.
  • Nur die erste Seite einscannen; Anlagen, Rückseiten und Siegel gehören zum Übersetzungsumfang.
  • Die Apostille als selbstverständlich annehmen; darüber entscheidet die empfangende Stelle.

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Diese Seite unterstützt die Vorbereitung der Übersetzung; sie führt kein konsularisches Verfahren durch und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Unterlagen in welcher Form und mit welcher Übersetzung verlangt werden, entscheidet allein das zuständige Generalkonsulat.

Häufige Fragen

Wie finde ich mein zuständiges Generalkonsulat?

Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz. Geben Sie Stadt oder Postleitzahl in unseren Konsulatsfinder ein; Sie sehen die zuständige Vertretung und den offiziellen Kontaktlink.

Braucht jeder Vorgang einen Termin?

Nein. Die meisten Vorgänge erfordern Termin und persönliches Erscheinen, für einzelne wie die Übersetzungsbeglaubigung kann er entfallen. Maßgeblich ist die aktuelle Ankündigung Ihrer Vertretung.

Übersetzt das Konsulat selbst?

Nein. Das Konsulat führt einen Vorgang zur Beglaubigung der Arbeit beeidigter Übersetzerinnen und Übersetzer; die Übersetzung selbst erstellt eine ermächtigte Fachkraft. Deshalb muss sie vor dem Termin fertig sein.

Muss ich das Original mitbringen?

In den meisten Verfahren wird das Original oder eine beglaubigte Abschrift verlangt. Für die Übersetzung genügt zunächst ein Scan; ob das Original nötig ist, teilt Ihnen die Vertretung mit.

Wie lange dauert das?

Die Dauer hängt von Vorgang und Vertretung ab; wir nennen hier bewusst keine Schätzung, weil nur die Angabe der Vertretung überprüfbar ist. Für die Übersetzung gelten dagegen unsere veröffentlichten Lieferfristen; Sie finden sie auf unserer Preisseite.

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