Geburt innerhalb der Ehe
Ist die Ehe der Eltern im türkischen Register eingetragen, genügt meist ein kürzerer Unterlagensatz. Fehlt die Eintragung der Ehe, muss dieser Schritt gegebenenfalls vorher abgeschlossen werden.
Die Eintragung eines in Deutschland geborenen Kindes ins türkische Personenstandsregister läuft über die Rubrik „Geburt“ des türkischen Generalkonsulats. Die amtliche Seite weist aus, dass der Antrag per Post gestellt oder nach Terminbuchung persönlich eingereicht werden kann; für Kinder aus einer Ehe und außerhalb einer Ehe gibt es getrennte Antragsarten. Die mehrsprachige Fassung der deutschen Geburtsurkunde kann eine gesonderte Übersetzung in manchen Fällen entbehrlich machen — welche Form akzeptiert wird, bestimmt die bearbeitende Vertretung.
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Redaktion TamDenk · Aktualisiert:
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Ist die Ehe der Eltern im türkischen Register eingetragen, genügt meist ein kürzerer Unterlagensatz. Fehlt die Eintragung der Ehe, muss dieser Schritt gegebenenfalls vorher abgeschlossen werden.
In der amtlichen Übersicht eine eigene Antragsart. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsnachweise können hinzukommen; da sie deutsch ausgestellt sind, entsteht Übersetzungsbedarf.
Die internationale Geburtsurkunde (Formel A) enthält standardisierte Felder in mehreren Sprachen. Wird sie akzeptiert, entfällt unter Umständen die Übersetzung; andernfalls wird die deutsche Geburtsurkunde beglaubigt ins Türkische übersetzt.
Fordern Sie die Geburtsurkunde an und fragen Sie zugleich, ob die internationale mehrsprachige Fassung ausgestellt werden kann. Beide Fassungen gemeinsam zu haben, erleichtert den nächsten Schritt.
Die Antragsart hängt davon ab, ob das Kind innerhalb oder außerhalb der Ehe geboren wurde. Wählen Sie die entsprechende Unterrubrik und lassen Sie sich deren Unterlagenliste geben.
Ist die Ehe der Eltern in der Türkei nicht eingetragen oder weichen Personendaten ab, wird das zuerst berichtigt. Wird dieser Schritt übersprungen, kommt der Antrag zurück.
Laden Sie die deutschen Unterlagen gescannt hoch. Auf Namensschreibweise, Datumsformat und die konsistente Übertragung von Behördenbezeichnungen kommt es hier besonders an.
Diese Liste ist ein Ausgangspunkt. Verbindlich sind Unterlagen, Anzahl der Ausfertigungen und Übersetzungspflicht nach der aktuellen Vorgabe des zuständigen Generalkonsulats.
Vom deutschen Standesamt ausgestelltes Original
Mehrsprachige Fassung; bei Annahme entfällt gegebenenfalls die Übersetzung
Gültiges Ausweisdokument des türkischen Elternteils
Belegt bei Geburt in der Ehe die Elternbeziehung
Bei Geburt außerhalb der Ehe möglich
Je nach Fall verlangt; deutsch ausgestellt
Die Geburt wird im deutschen System erfasst und geht nicht automatisch in das türkische Personenstandsregister über. Dass das Kind eine türkische Personenkennziffer erhält, einen Pass beantragen kann und später etwa in Erbangelegenheiten geführt wird, hängt an dieser Eintragung.
Verzögert sich die Eintragung, summieren sich Nachforderungen: neue Urkunden, geänderte Anschriften, abweichende Elterndaten. Am einfachsten ist der Antrag, solange die Unterlagen aktuell sind.
In deutschen Urkunden können türkische Zeichen (ç, ğ, ı, ö, ş, ü) abweichend geschrieben oder Doppelnamen in einem Feld zusammengefasst sein. Stimmt die Schreibweise nicht mit dem türkischen Registereintrag überein, kann der Antrag zurückkommen.
Deshalb „korrigieren“ wir Namen in der Übersetzung nicht eigenmächtig: Übertragen wird, was in der Ausgangsurkunde steht; auf Abweichungen weisen wir Sie gesondert hin. Die Entscheidung über eine Berichtigung liegt bei Ihnen und der zuständigen Stelle.
Die amtliche Seite zur Rubrik „Geburt“ weist für einzelne Antragsarten die Möglichkeit einer postalischen Einreichung aus. Für Familien mit weiter Anreise ist das ein Weg, ohne Termin voranzukommen.
Beim Postweg wiegt eine fehlende Unterlage schwerer, weil dann die gesamte Akte zurückgeht. Lassen Sie sich die Liste vor dem Versand von Ihrer Vertretung schriftlich bestätigen.
Eintragung eines im Ausland geborenen Kindes und internationale Geburtsurkunde (Formel A)
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Offizielle Quelle öffnenDiese Seite unterstützt die Vorbereitung der Übersetzung; sie führt kein konsularisches Verfahren durch und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Unterlagen in welcher Form und mit welcher Übersetzung verlangt werden, entscheidet allein das zuständige Generalkonsulat.
In manchen Fällen ja, garantiert ist es nicht. Über die Annahme entscheidet die bearbeitende Vertretung; am sichersten fragen Sie vor der Ausstellung nach der gewünschten Form.
Die Staatsangehörigkeit richtet sich nach den Verhältnissen der Eltern und den einschlägigen Vorschriften; diese Seite leistet keine Staatsangehörigkeitsberatung. Registereintragung und Staatsangehörigkeit sind getrennte Fragen, über die die zuständigen Stellen entscheiden.
Die amtliche Fristangabe erfragen Sie bei Ihrer Vertretung; wir nennen hier keine Schätzung. Praktisch empfiehlt sich der Antrag, solange die Unterlagen aktuell sind, weil Verzögerungen Nachforderungen auslösen können.
Typischerweise die deutsche Geburtsurkunde sowie Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsnachweise. Die verbindliche Liste nennt Ihre Vertretung; durch das Hochladen Ihrer Unterlagen klären wir den Umfang vorab.
Wenn dort Siegel, Vermerke oder Angaben stehen, ja. Scannen Sie beidseitig; wir bewerten den Umfang entsprechend und weisen ihn im Angebot aus.
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