Generalkonsulat Köln
Bonn gehört zum Regierungsbezirk Köln und damit zum Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats Köln.
Durch die Suche entsteht weder ein Kundenkonto noch eine Preisanfrage.
Das zuständige Konsulat ist nicht immer die nächstgelegene Vertretung. Entscheidend ist der amtliche Konsularbezirk Ihres Wohnorts.
Ort und Postleitzahl werden auf einer einzigen Seite durchsucht; alle erfassten deutschen Orte werden in derselben Datenstruktur ausgewertet.
Meist genügt der Ortsname. Bei gleichnamigen Orten liefert die fünfstellige Postleitzahl die genaueste Zuordnung.
Postleitzahl, Kreis und Bundesland in der Trefferliste helfen, ähnliche Ortsnamen zu unterscheiden.
Nutzen Sie den offiziellen Link im Ergebnis, um Kontaktangaben und Voraussetzungen Ihres Vorgangs zu prüfen.
Welche Unterlagen vor Ihrem Termin verlangt werden und wo die Übersetzung im Ablauf steht, zeigt unser Ratgeber: Ratgeber zu Konsulatsverfahren, Unterlagen und Übersetzung
Bonn gehört zum Regierungsbezirk Köln und damit zum Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats Köln.
Für Wiesbaden ist das türkische Generalkonsulat Frankfurt zuständig.
Aschaffenburg
Obwohl Frankfurt näher wirken kann, gehört Unterfranken zum Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats Nürnberg.
Nein. Entscheidend ist nicht die Entfernung, sondern der amtliche Konsularbezirk des Wohnorts. Deshalb kann eine weiter entfernte Vertretung zuständig sein.
Aschaffenburg liegt im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken. Dieser gehört zum Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats Nürnberg.
Bonn liegt im Regierungsbezirk Köln und gehört deshalb zum Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats Köln.
Für Wiesbaden ist das türkische Generalkonsulat Frankfurt zuständig.
Suchen Sie nach der fünfstelligen Postleitzahl Ihrer Anschrift oder vergleichen Sie Kreis und Bundesland in der Trefferliste.
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Orts- und Postleitzahldaten werden auf Grundlage der OpenPLZ API (ODbL) verarbeitet.