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Vollmacht: türkisches Konsulat oder deutscher Notar?

Wer in Deutschland lebt und eine Angelegenheit in der Türkei durch eine bevollmächtigte Person erledigen lassen will, hat zwei Wege. Erstens die Vollmacht beim türkischen Generalkonsulat: In der amtlichen Übersicht heißt dieser Vorgang „Noterlik İşlemi Başvurusu (Vekaletname-Azilname-Muvafakatname-Taahhütname-Sözleşme vb.)“, es sind ein Termin und persönliches Erscheinen erforderlich. Zweitens die Beurkundung bei einem deutschen Notar mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Türkische. Welcher Weg akzeptiert wird, entscheidet die durchführende türkische Stelle; Grundbuchamt, Bank und Gericht können unterschiedliche Anforderungen haben.

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Redaktion TamDenk · Aktualisiert:

Veröffentlicht:

Welcher Weg passt?

Weg über das Konsulat

Die Vollmacht wird unmittelbar auf Türkisch errichtet, eine Übersetzung entfällt. Termin und persönliches Erscheinen sind zwingend; die Terminlage kann Wartezeit bedeuten.

Weg über den deutschen Notar

Ein Termin ist meist schneller zu bekommen, die Urkunde ist jedoch deutsch. Dann werden Apostille und beglaubigte Übersetzung ins Türkische benötigt; auch die Apostilleseite kann zum Umfang gehören.

Für welchen Vorgang?

Grundstücksübertragung, Erbschaft, Prozessführung sowie Bank- und Gesellschaftsangelegenheiten verlangen unterschiedliche Befugnisformulierungen. Zu eng gefasst wird die Vollmacht zurückgewiesen, zu weit gefasst gibt sie mehr Rechte als gewollt.

Schritte zur Vollmacht

  1. Angaben zur bevollmächtigten Person sammeln

    Name, türkische Personenkennziffer, Geburtsdaten und Anschrift der bevollmächtigten Person sowie der konkrete Gegenstand (welches Grundstück, welches Verfahren, welche Bank) müssen feststehen. Fehlende Angaben sind der häufigste Ablehnungsgrund.

  2. Befugnistext am Vorgang ausrichten

    Lassen Sie sich von Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt in der Türkei beziehungsweise von der durchführenden Stelle schriftlich geben, welche Formulierungen enthalten sein müssen. Ein allgemeiner Text genügt häufig nicht.

  3. Weg wählen und Termin buchen

    Beim Konsulatsweg buchen Sie den Termin unter den notariellen Vorgängen und erscheinen mit Lichtbildausweis persönlich. Beim Notarweg planen Sie im Anschluss den Apostilleschritt ein.

  4. Beim Notarweg die Übersetzung anfertigen lassen

    Laden Sie Notarurkunde und Apostille gemeinsam hoch; wir bewerten beides als einen Vorgang und erstellen die beglaubigte Übersetzung ins Türkische.

Unterlagen und Übersetzungen prüfen

Diese Liste ist ein Ausgangspunkt. Verbindlich sind Unterlagen, Anzahl der Ausfertigungen und Übersetzungspflicht nach der aktuellen Vorgabe des zuständigen Generalkonsulats.

  • Ausweis der vollmachtgebenden Person

    GrundlageOhne Übersetzung

    Gültig und mit Lichtbild; beim Konsulatsweg persönlich vorzulegen

  • Daten der bevollmächtigten Person

    GrundlageOhne Übersetzung

    Name, türkische Personenkennziffer, Vatersname, Geburtsort und -datum, Anschrift

  • Befugnistext

    GrundlageOhne Übersetzung

    Auf den Vorgang zugeschnittene Formulierungen; schriftlich von Anwalt oder Stelle einholen

  • Passbild

    Je nach FallOhne Übersetzung

    Bei einzelnen Vollmachtsarten möglich; bei Ihrer Vertretung bestätigen lassen

  • Deutsche Notarurkunde (Vollmacht)

    Je nach FallBeglaubigt übersetzen

    Beim Notarweg errichtete Urkunde

  • Apostille

    Je nach FallMeist übersetzen

    Beim Notarweg erforderlich; die Apostilleseite kann mitübersetzt werden

Warum gibt es zwei Wege?

Das türkische Konsulat kann eine Vollmacht nach türkischem Recht unmittelbar auf Türkisch errichten. Weil dann keine weitere Bestätigungskette nötig ist, ist das der kürzeste Weg für den Vorgang in der Türkei.

Ein deutscher Notar beurkundet nach deutschem Recht auf Deutsch. Damit diese Urkunde in der Türkei verwendet werden kann, wird sie in der Regel mit einer Apostille bestätigt und beglaubigt ins Türkische übersetzt. Der Weg ist länger, umgeht aber den Terminengpass.

Wer formuliert den Befugnistext?

Der Inhalt einer Vollmacht hat Rechtsfolgen. Deshalb bestimmt ihn nicht die Übersetzung, sondern die Anwältin oder die Stelle, die den Vorgang führt. Wir übertragen den Text und halten die Terminologie konsistent, entscheiden aber nicht, welche Befugnis erteilt werden sollte.

Ein häufiger Fehler ist ein aus dem Internet übernommener Mustertext. Grundbuchamt, Bank und Gericht können unterschiedliche Formulierungen erwarten; scheitert der Vorgang an einer fehlenden Befugnis, beginnt der gesamte Ablauf von vorn — das ist die teuerste Variante.

Widerruf der Vollmacht

Um eine erteilte Vollmacht zu beenden, wird ein Widerruf errichtet; die amtliche Rubrik der notariellen Vorgänge umfasst auch diesen Fall. Da beides unter derselben Rubrik läuft, ähnelt der Ablauf dem der Vollmacht.

Den Widerruf den betroffenen Stellen zukommen zu lassen, ist ein eigener Schritt. Planen Sie die erforderlichen Mitteilungen mit Ihrer Vertretung in der Türkei.

Häufige Fehler vor der Übersetzung

  • Türkische Personenkennziffer oder Geburtsdaten der bevollmächtigten Person unvollständig mitbringen.
  • Mit einem allgemeinen Mustertext aus dem Internet vorsprechen; Stellen erwarten unterschiedliche Formulierungen.
  • Beim Notarweg den Apostilleschritt auslassen.
  • Nicht nachfragen, ob die Apostille mitübersetzt werden muss.
  • Die Vollmacht für einmalig halten; Umfang und Geltungsdauer ergeben sich aus dem Text.

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Diese Seite unterstützt die Vorbereitung der Übersetzung; sie führt kein konsularisches Verfahren durch und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Unterlagen in welcher Form und mit welcher Übersetzung verlangt werden, entscheidet allein das zuständige Generalkonsulat.

Häufige Fragen

Braucht eine im Konsulat errichtete Vollmacht eine Übersetzung?

Nein. Das Konsulat errichtet die Vollmacht unmittelbar auf Türkisch, eine gesonderte Übersetzung entfällt. Übersetzungsbedarf entsteht erst beim Weg über den deutschen Notar.

Gilt eine deutsche Notarvollmacht in der Türkei?

In der Regel mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Türkische. Über die Annahme entscheidet die durchführende türkische Stelle; da Grundbuchamt, Bank und Gericht abweichen können, holen Sie vorab eine schriftliche Bestätigung ein.

Ist für die Vollmacht ein Termin erforderlich?

Die amtliche Seite weist für notarielle Vorgänge Termin und persönliches Erscheinen aus. Die aktuelle Terminregelung erfahren Sie bei Ihrem Generalkonsulat.

Wird die Apostilleseite mitübersetzt?

Je nach Auftrag und Erwartung der Stelle ja. Laden Sie die Apostille mit hoch; wir bewerten den Umfang gemeinsam und weisen ihn im Angebot aus.

Wie gelangt die Vollmacht in die Türkei?

Die Urkunde muss die bevollmächtigte Person körperlich erreichen. Der Versand der gestempelten Papierausfertigung innerhalb Deutschlands ist in unseren Angeboten enthalten; der Versand in die Türkei ist als Zusatzleistung wählbar.

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