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Gerichts- und Scheidungsurteile übersetzen lassen

Bei Gerichts- und Scheidungsurteile müssen Namen, Daten, Siegel und die Dokumentstruktur konsistent übertragen werden. Laden Sie Ihr Dokument geschützt hoch; wir prüfen den Verwendungszweck und nennen Ihnen den passenden Ablauf.

Einstiegspreis: ab 36,90 €

Der Gesamtpreis richtet sich nach dem Umfang Ihres hochgeladenen Dokuments.

Aktualisiert:

Was ist dieses Dokument?

Ein Gerichtsurteil besteht nicht nur aus dem Tenor; Begründung, Rechtskraftvermerk, Anlagen und Zustellung können entscheidend sein. Eine ausländische Scheidung kann zusätzlich ein Anerkennungsverfahren in Deutschland erfordern.

Stelle und Verfahren bestimmen den Zweck

  • Gerichte und Rechtsanwälte
  • Standesämter und Personenstandsstellen
  • Einbürgerungs-, Nachlass-, Vollstreckungs- oder Familienrechtsstellen

Amtliche Einstiege für die Türkei und Deutschland

Türkische Beteiligte können zugängliche Akten und Dokumente im UYAP-Bürgerportal einsehen; amtliche Ausfertigung oder Rechtskraftvermerk können beim erlassenden Gericht anzufordern sein. Deutsche Ausfertigungen erhalten Sie beim erlassenden Gericht.

Bundesportal: Ausländische Scheidung anerkennen

Amtliche Informationen zum Anerkennungsverfahren in Deutschland.

Deutschland

Amtliche Seite öffnen

Links zuletzt geprüft: · Urkundenart und Online-Zugang können je nach Person, Region und Verfahren abweichen.

Erst Bedarf, dann Umfang prüfen

Die Zielstelle entscheidet, ob Tenor, vollständiges Urteil, Rechtskraftvermerk und Apostille benötigt werden. Ein zu enger Umfang verursacht Nachforderungen; deshalb gleichen wir alle Seiten und Vermerke vorab ab.

Wir prüfen Dokument und Zielstelle vorab und ordnen die passende Sprachrichtung sowie ermächtigte Fachkraft zu. Über die Annahme entscheidet die empfangende Stelle.

Dokument hochladen, Umfang kostenlos prüfen

Vier kurze Prüfungen

  • Vollständige lesbare Ausfertigung hochladen
  • Rechtskraftvermerk und Ergänzungsbeschlüsse prüfen
  • Apostille oder Anerkennung vorab klären
  • Aktenzeichen, Parteien und Daten vollständig sichtbar lassen

Für welche Stelle?

Die Anforderungen von Gerichten, Standesämtern und familienrechtlichen Verfahren und anderen Empfängern an Apostille, Ausfertigung und Form können variieren. Wir klären die Zielstelle vor dem Angebot.

Was wird geprüft?

Lesbarkeit, Vollständigkeit, Stempel und Unterschriften, Namensschreibweisen sowie mögliche Anlagen werden vor der Bearbeitung kontrolliert.

Lieferung

Jedes Angebot umfasst die digitale Vorabkopie und den versandkostenfreien Postversand der gestempelten Papierausfertigung innerhalb Deutschlands. Die Standardlieferung erfolgt bei den meisten Dokumenten innerhalb von 5 Arbeitstagen. Ist die gewählte Priorität in Ihrem verbindlichen Angebot enthalten, liefern wir bei schneller Bearbeitung innerhalb von 2 Arbeitstagen und bei sehr dringender Bearbeitung am nächsten Arbeitstag. Die Fristen laufen ab Leistungsbeginn; senden wir bei schneller oder sehr dringender Bearbeitung die digitale Vorabkopie nicht innerhalb der Frist, erstatten wir den Aufpreis. Als Lieferung gilt der Versand der digitalen Vorabkopie per E-Mail; die unterschriebene Papierausfertigung geben wir spätestens am Arbeitstag nach dem Versand der Vorabkopie zur Post, und die Postlaufzeit zählt nicht zur Frist.

Häufige Fragen

Muss ich das Original einsenden?

Das hängt von der empfangenden Stelle ab. Die Vorprüfung kann mit einem Scan beginnen; notwendige Originale oder beglaubigte Kopien nennen wir im Angebot.

Wird die Apostille mitübersetzt?

Ja. Je nach Auftrag und Behördenanforderung kann die Apostilleseite in den Umfang aufgenommen werden. Im selben Auftrag mit einem weiteren Dokument kostet die Übersetzung einer Apostille 14,90 €; werden nur Apostillen übersetzt, kostet der Auftrag insgesamt mindestens 36,90 €.

Weiterführende Seiten und Ratgeber

Lassen Sie uns den Umfang Ihres Dokuments klären

Der Upload ist kostenlos; eine Zahlung beginnt erst nach Ihrer Freigabe des verbindlichen Angebots.

Kostenlose Vorprüfung

Ihr Anliegen klären wir am besten gemeinsam.