Rechnungen gezielt und nur im nötigen Umfang übersetzen lassen
Der häufigste vermeidbare Kostenfaktor bei Rechnungen ist die Übersetzung in einer unnötig aufwendigen Form: Buchhaltung und Finanzamt arbeiten meist mit einfachen Übersetzungen, während Gerichte und Zoll häufig bestätigte oder beglaubigte Fassungen verlangen. Laden Sie Ihr Dokument hoch; wir klären gemeinsam die Anforderung der Zielstelle.
Genau wie das Original.
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MusterdokumentTamDenk
Einstiegspreis: ab 36,90 €
Der Gesamtpreis richtet sich nach dem Umfang Ihres hochgeladenen Dokuments.
Eine Rechnung ist das Handelsdokument, mit dem der Leistende den Preis für gelieferte Waren oder Dienste samt Steuerangaben ausweist. In der Türkei unterscheiden sich e-Fatura (zwischen Unternehmern), e-Arşiv-Rechnung (an Verbraucher), Papierrechnung und Kassenzettel als Ausstellungsformen. Die deutsche E-Rechnung ist eine strukturierte elektronische Rechnung. Empfangs- und Ausstellungspflichten unterscheiden sich; für die Ausstellung gelten Übergangsfristen und Ausnahmen. Das ist kein Übersetzungsvorgang und nicht mit einer beglaubigten Übersetzung zu verwechseln.
Stelle und Verfahren bestimmen den Zweck
•Finanzämter und Buchhaltungen (Prüfung von Ausgaben und Steuern)
•Gerichte sowie Stellen für Forderungsbeitreibung und Mahnverfahren
•Versicherungen (Schadens-, Fracht- und Transportfälle)
•SGK, Kommunen, Arbeitgeber und andere Stellen mit Einkommens- oder Kostennachweisen
Amtliche Einstiege für die Türkei und Deutschland
Die Rechnung liegt bei Ihnen: Eine in der Türkei ausgestellte e-Fatura oder e-Arşiv-Rechnung kann über das e-Belge-System der türkischen Steuerverwaltung verifiziert werden, eine Papierrechnung kommt vom Aussteller; eine deutsche E-Rechnung erhalten Sie als XML-Datei aus dem System des Empfängers. Für die Übersetzung genügt eine lesbare PDF oder ein Foto; verlangt die Stelle eine beglaubigte Fassung, müssen alle Seiten und Prüffelder vollständig sein.
türkische Steuerverwaltung: e-Belge-System
Amtliche Informationen und Verifikation zu e-Fatura, e-Arşiv und e-İrsaliye.
Links zuletzt geprüft: · Urkundenart und Online-Zugang können je nach Person, Region und Verfahren abweichen.
Erst Bedarf, dann Umfang prüfen
Ob eine einfache Übersetzung oder eine beglaubigte Fassung verlangt wird, hängt von der Stelle ab: Buchhaltung und Finanzamt arbeiten meist mit einfachen Übersetzungen, während Gerichte, Vollstreckung und Zoll häufig bestätigte oder beglaubigte Übersetzungen verlangen. Um unnötige Kosten für eine Beglaubigung zu vermeiden, fragen wir zuerst die Anforderung der Zielstelle ab. Dabei werden Aussteller- und Empfängerangaben, Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Positionen, Betrag, Steuersatz und Währung Zeile für Zeile abgeglichen; Abweichungen zwischen Ziffernbetrag und ausgeschriebenem Betrag melden wir vor Beginn.
Wir prüfen Dokument und Zielstelle vorab und ordnen die passende Sprachrichtung sowie ermächtigte Fachkraft zu. Über die Annahme entscheidet die empfangende Stelle.
•Rechnungsart nennen: e-Fatura, e-Arşiv, Papier oder ausländische Ausstellung
•Alle Seiten einschließlich QR-/Barcode- oder Prüffeld unbeschnitten hochladen
•Betrag und Steueraufgliederung sichtbar lassen; Positionen vollständig abbilden
•Schriftlich klären, ob die Zielstelle eine einfache oder beglaubigte Übersetzung verlangt
01
Zuerst die Stelle, dann die Form
Finanzamt und Buchhaltung akzeptieren meist eine einfache Übersetzung; Gerichte, Vollstreckung und Zoll verlangen häufig bestätigte oder beglaubigte Fassungen. Wir fragen Zielstelle und Form vor dem Angebot ab und vermeiden unnötige Beglaubigungskosten von vornherein.
02
Nicht mit der E-Rechnung verwechseln
Inländische Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gilt eine allgemeine Übergangsfrist bis Ende 2026, in bestimmten Fällen bis Ende 2027. Außerdem bestehen Ausnahmen, etwa für Leistungen von Kleinunternehmern. Die unten verlinkten BMF-Informationen erläutern den Umfang; das sind Formatvorgaben, keine Übersetzungsregeln. Eine Übersetzung wandelt eine Rechnung nicht in eine E-Rechnung um.
03
Welche Rechnungsart, welche Angaben
In der Türkei sind e-Fatura (zwischen Unternehmen), e-Arşiv-Rechnung (an Verbraucher) und Papierrechnung getrennte Ausstellungsformen. Übertragen werden Aussteller- und Empfängerangaben, Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Positionen, Betrag, Steuersatz und Währung; welche Positionen benötigt werden, entscheidet der Verwendungszweck.
04
Was wir prüfen
Widersprüche zwischen Ziffernbetrag und ausgeschriebenem Betrag, falsche Steuersätze sowie Abweichungen bei Rechnungsnummer oder Datum melden wir vor Beginn. QR-/Barcode- und Prüffelder werden unbeschnitten erfasst; ob die gesamte Rechnung oder nur die Zusammenfassung übersetzt wird, richtet sich nach der Anforderung der Zielstelle.
Häufige Fragen
Muss die gesamte Rechnung übersetzt werden?
Das entscheidet der Verwendungszweck. Für Forderungsbeitreibung oder Gerichtsakten werden Positionen und Betragsdetails gebraucht, für Buchhaltungszwecke kann eine Übersetzung der Zusammenfassung genügen. Den Umfang klären wir vor dem Angebot.