Erbschein und Grundbuchauszug für Ihr Verfahren übersetzen lassen
Eine türkische Erbbescheinigung und ein deutscher Erbschein ersetzen einander nicht automatisch; kommt ein Grundstück hinzu, gehören Grundbuchauszug und meist eine Vollmacht zur Kette. Laden Sie Ihr Dokument hoch, und wir bestimmen gemeinsam, welcher Schritt tatsächlich zu Ihrem Vorgang gehört.
Genau wie das Original.
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Einstiegspreis: ab 36,90 €
Der Gesamtpreis richtet sich nach dem Umfang Ihres hochgeladenen Dokuments.
Eine türkische Erbbescheinigung (veraset ilamı) weist Erben und Erbquoten nach; in Deutschland übernimmt der vom Nachlassgericht erteilte Erbschein diese Funktion, und beide ersetzen einander nicht automatisch. Ein türkischer Grundbuchauszug zeigt Eigentümer, Art des Grundstücks und eingetragene Vermerke; bei der Umschreibung im Erbfall werden beide Nachweise meist zusammen verlangt.
Stelle und Verfahren bestimmen den Zweck
•Nachlassgerichte, Notariate und Grundbuchämter
•Türkische Grundbuchdirektionen, Notariate und Friedensgerichte
•Banken, Versicherungen und Rententräger
•Stellen für Erbschaft- und Grunderwerbsteuer
Amtliche Einstiege für die Türkei und Deutschland
In der Türkei wird die Erbbescheinigung beim Notariat oder beim zuständigen Friedensgericht erteilt; Grundbuchdaten sind über e-Devlet und Web-Tapu einsehbar, die amtliche Ausfertigung stellt die Grundbuchdirektion aus. In Deutschland beantragen Sie den Erbschein beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz der erblassenden Person; die Erklärung wird vor Gericht oder Notar aufgenommen. Für Vorgänge aus dem Ausland ist eine konsularische Vollmacht häufig der erste Schritt.
e-Devlet: Grundbuchauskunft
Amtliche Abfrage der auf die eigene Person eingetragenen Grundstücke.
Links zuletzt geprüft: · Urkundenart und Online-Zugang können je nach Person, Region und Verfahren abweichen.
Erst Bedarf, dann Umfang prüfen
Soll eine türkische Erbbescheinigung bei einer deutschen Stelle oder ein deutscher Erbschein bei einem türkischen Grundbuch- oder Notariatsvorgang verwendet werden, muss der Nachweis in der Zielsprache vollständig verständlich sein: Namen der Erben, Identitäts- und Geburtsangaben, Erbquoten sowie Flur-, Parzellen- und Registerangaben lassen keinen einzigen Zahlendreher zu. Apostille und Rechtskraftvermerk sind eigene Urkunden; ob sie in den Umfang gehören, klären wir vorab mit der Zielstelle.
Wir prüfen Dokument und Zielstelle vorab und ordnen die passende Sprachrichtung sowie ermächtigte Fachkraft zu. Über die Annahme entscheidet die empfangende Stelle.
•Angeben, ob der Nachweis für Nachlassgericht, Grundbuchamt, Bank oder Notariat bestimmt ist
•Die Erbbescheinigung vollständig hochladen, einschließlich der Aufstellung der Erbquoten
•Im Grundbuchauszug Flur, Parzelle, Band-Blatt und Vermerke unbeschnitten abbilden
•Schriftlich klären, ob Apostille und Vollmacht erforderlich sind
01
Zwei Länder, zwei eigene Urkunden
In der Türkei weist die vom Notariat oder Friedensgericht erteilte Erbbescheinigung Erben und Quoten nach. In Deutschland übernimmt das der Erbschein des Nachlassgerichts. Keine der beiden Urkunden ersetzt die andere von selbst; wir trennen zuerst, welcher Stelle welches Landes Sie was vorlegen.
02
Grundbuchkette bei Immobilien
Bei der Umschreibung eines türkischen Grundstücks im Erbfall wird der Grundbuchauszug zusammen mit dem Erbnachweis verlangt. Flur, Parzelle, Band-Blatt und eingetragene Vermerke sind die kritischen Daten; ihre unbeschnittene Lesbarkeit bestimmt die Richtigkeit der Übersetzung.
03
Die Vollmacht steht oft am Anfang
Wird der Vorgang von Deutschland aus geführt, ist für türkische Grundbuch- oder Notariatsschritte in der Regel eine konsularische Vollmacht nötig. Umfang der Vollmacht und Umfang des Erbnachweises sind verschiedene Fragen; wir halten schriftlich fest, welcher Schritt auf welcher Urkunde beruht.
04
Was wir prüfen
Namen der Erben, Identitäts- und Geburtsangaben, Erbquoten und die Bezeichnung des Grundstücks lassen keinen einzigen Zahlendreher zu. Apostille und Rechtskraftvermerk sind eigene Urkunden; ob sie zum Umfang gehören, richtet sich nach der schriftlichen Anforderung der Zielstelle.
Häufige Fragen
Ersetzt meine türkische Erbbescheinigung den deutschen Erbschein?
Nicht von selbst. Deutsche Stellen verlangen meist einen nach eigenem Verfahren erteilten Erbschein; die türkische Urkunde wird mit Übersetzung als Grundlage vorgelegt. Die genaue Anforderung bestimmt das zuständige Nachlassgericht.
Brauche ich zusätzlich eine Apostille?
Je nach Fall. Die Apostille bestätigt nicht den Inhalt, sondern in anwendbaren Fällen Unterschrift und amtliche Eigenschaft. Ob sie verlangt wird, kann nur die annehmende Stelle sagen; verursachen Sie keine Apostillenkosten, bevor die Anforderung vorliegt.