Beglaubigte Übersetzung Türkisch–Deutsch für Ihre Unterlagen in Regensburg
Sie müssen in Regensburg ein türkisches Dokument bei einem Amt vorlegen oder ein deutsches Dokument in der Türkei verwenden? Laden Sie es online hoch und erhalten Sie einen kostenlosen Richtpreis. Die Übersetzung erstellt und unterschreibt eine für die empfangende Stelle befugte Fachkraft; die unterschriebene Ausfertigung kommt kostenfrei per Post nach Regensburg.
Aktualisiert:
Häufige Fragen zu Ihren Unterlagen in Regensburg
Wie erhält eine ausländische Person in Regensburg die Unterlagenliste für die Heirat?
Sie übermittelt ihre Daten über das Online-Kontaktformular und bekommt eine schriftliche, individuelle Auskunft über alle Dokumente. Sie kostet 25 Euro und wird bei einer Anmeldung in Regensburg auf die Gebühr angerechnet. Alle Dokumente werden im Original benötigt – Kopien oder Scans reichen nicht. Je nach Staatsangehörigkeit braucht es ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatlands oder eine Prüfung durch das Oberlandesgericht Nürnberg.
Muss eine türkische Ehe in Regensburg nachbeurkundet werden?
Nein, eine Pflicht besteht nicht, da es in Deutschland kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen gibt. Für die Verwendung der ausländischen Eheurkunde kann eine Übersetzung nötig sein. Für eine freiwillige Eintragung werden die maßgeblichen Urkunden derzeit noch im Original benötigt.
Ist in Regensburg ein Beratungsgespräch zur Einbürgerung Pflicht?
Ja. Weil die Unterlagen in jedem Fall verschieden sind, ist das Beratungsgespräch zwingend; bringen Sie Ihren gültigen Nationalpass oder Identitätsausweis mit. Ausnahmen und weitere Voraussetzungen klären sich nur dort. Online gibt es den Quick-Check und den Einbürgerungsantrag über das BayernPortal.
Wann brauche ich eine Apostille, und wo gibt es sie für Urkunden aus Regensburg?
Mehrsprachige türkische Personenstandsurkunden (Formül A, B, C) und Urkunden türkischer Konsulate brauchen in Deutschland keine Apostille; andere türkische Urkunden erhalten sie in der Türkei beim Landrat (Kaymakam), beim Gouverneur (Vali) oder – bei Gerichtsurkunden – bei der Justizkommission. Standesamts- und städtische Urkunden aus Regensburg apostilliert die Regierung der Oberpfalz; die Dokumente sind im Original vorzulegen. Für Gerichts- und Notarurkunden ist das jeweilige Amts- oder Landgericht zuständig.
Diese Antworten wurden am 27. September 2026 anhand der amtlichen Seiten geprüft. Regeln können sich ändern; verbindlich entscheidet die Stelle, die das Dokument erhält.
Zuständiges türkisches Konsulat für Regensburg
In Regensburg gibt es kein eigenes türkisches Konsulat; Regensburg gehört zum Amtsbezirk des unten genannten Konsulats. Übersetzungen für türkische Stellen erstellt eine Fachkraft aus der anerkannten Liste dieses Konsulats, Übersetzungen für deutsche Behörden eine in justiz-dolmetscher.de eingetragene ermächtigte Fachkraft. Wo das Dokument verwendet wird, wählen Sie in der Preisansicht direkt beim Preis.
Türkisches Generalkonsulat Nürnberg
Anschrift
Regensburger Str. 69, 90478 Nürnberg
Amtsbezirk
Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken
Datenstand: 2026-07-26 · Bezirk und Kontaktdaten können sich ändern; verbindlich ist die Seite des Konsulats selbst.
Preis und Lieferzeit für Regensburg
•Kurze einteilige Standarddokumente kosten 36,90 €, standardisierte amtliche Urkunden 46 € je Dokument, allgemeine Inhalte ab 36,90 €.
•Die Standardlieferung erfolgt bei den meisten Dokumenten innerhalb von 5 Arbeitstagen. Ist die gewählte Priorität in Ihrem verbindlichen Angebot enthalten, liefern wir bei schneller Bearbeitung innerhalb von 2 Arbeitstagen und bei sehr dringender Bearbeitung am nächsten Arbeitstag. Die Fristen laufen ab Leistungsbeginn; senden wir bei schneller oder sehr dringender Bearbeitung die digitale Vorabkopie nicht innerhalb der Frist, erstatten wir den Aufpreis.
•Bei Lieferung erhalten Sie die digitale Vorabkopie per E-Mail; die unterschriebene Ausfertigung geben wir spätestens am Arbeitstag nach dem Versand der Vorabkopie zur Post, sie kommt kostenfrei nach Regensburg; die Postlaufzeit zählt nicht zur Lieferfrist.